Die Sache mit den Nutzungsrechten
Als freischaffender Künstler kommt man früher oder später an den Punkt, an dem man etwas - meiner Empfindung nach seltsam anmutendes - tun muss wie Lizenzen zu bepreisen. Dabei unterscheidet das deutsche Urheberrecht (§31 UrhG) zwischen "einfache[m] oder ausschließliche[m] Recht". Aber was bedeutet das und wie kann man so etwas überhaupt berechnen?
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