Ein Leser machte mich darauf aufmerksam, dass in meinem Post Musikhören sollte kostenlos sein ein essenzieller Punkt fehlt: die Klärung des Wertbegriffs in Bezug auf Musik oder auch allgemeiner: Kunst.
Das möchte ich einmal in diesem Post behandeln.
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Als freischaffender Künstler kommt man früher oder später an den Punkt, an dem man etwas - meiner Empfindung nach seltsam anmutendes - tun muss wie Lizenzen zu bepreisen.
Dabei unterscheidet das deutsche Urheberrecht (§31 UrhG) zwischen "einfache[m] oder ausschließliche[m] Recht".
Aber was bedeutet das und wie kann man so etwas überhaupt berechnen?
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